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Zum vereinsinternen Instanzenzug bei Beschlüssen gegenüber Nichtmitgliedern

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Auch für eine Person, die zwar nicht Mitglied eines Vereins ist, sich jedoch dessen Satzung und Reglements vertraglich unterworfen hat, muss die Rechtsprechung zur Überprüfbarkeit von Vereinsbeschlüssen in formeller und materieller Hinsicht Anwendung finden.

Hat das ordentliche Gericht nach Erschöpfung des vereinsinternen Instanzenzuges einen Vereinsbeschluss (verurteilendes Disziplinarerkenntnis) aufgehoben und erlässt das zuständige Vereinsorgan im zweiten Rechtsgang wegen desselben Sachverhalts neuerlich ein verurteilendes Erkenntnis, ist es dem Betroffenen (hier schon wegen des Zeitablaufes: Zeitspanne zwischen Erst- und Zweiterkenntnis des Disziplinarsenates von zwei Jahren bei Sperre eines Profifußballers) nicht zumutbar, abermals vor Anrufung des ordentlichen Gerichts den verbandsinternen Instanzenzug auszuschöpfen.

  • OLG Wien, 26.09.2019, 16R160/18v
  • WBl-Slg 2020/233
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Wien, 28.09.2018, 27Cg 49/17z-24
  • OGH, 27.02.2020, 8 Ob 128/19k
  • § 8 VerG

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