


Genehmigungspflichtige Widmungsänderung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1038 Wörter, Seiten 209-210
30,00 €
inkl MwSt




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Jede Änderung gem § 16 Abs 2 WEG 2002, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte, bedarf der Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002. Die zu Fremdenverkehrszwecken vorgenommene Vermietung eines als Wohnung gewidmeten WE-Objekts kann eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung darstellen.
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- Etzersdorfer, Ingmar
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- LG Innsbruck, 4 R 342/13t
- OGH, 23.04.2014, 5 Ob 59/14h, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- BG Innsbruck, 13 C 715/12x
- § 16 Abs 2 WEG
- WOBL-Slg 2014/78
Jede Änderung gem § 16 Abs 2 WEG 2002, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte, bedarf der Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002. Die zu Fremdenverkehrszwecken vorgenommene Vermietung eines als Wohnung gewidmeten WE-Objekts kann eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung darstellen.
- Etzersdorfer, Ingmar
- LG Innsbruck, 4 R 342/13t
- OGH, 23.04.2014, 5 Ob 59/14h, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- BG Innsbruck, 13 C 715/12x
- § 16 Abs 2 WEG
- WOBL-Slg 2014/78