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Vorkaufsrecht in Bestandvertrag

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Wird ein Vorkaufsrecht als Nebenabrede in einem Bestandvertrag eingeräumt, wird vermutet, dass das Ende des Vorkaufsrechts mit dem Ende des Bestandrechts zusammenfällt, wenn dem Vertrag nicht zu entnehmen ist, dass das Vorkaufsrecht unabhängig vom Bestandvertrag und dessen Beendigung weiter gelten soll. Dass sich das Vorkaufsrecht auf die gesamte Liegenschaft bezieht, während vom Umfang des Bestandrechts einzelne Räumlichkeiten ausgenommen waren, steht dem Erlöschen des Vorkaufsrechts nicht entgegen, wenn sich der Bestandvertrag auf den Großteil der Liegenschaft bezieht.

  • OGH, 22.01.2013, 3 Ob 186/13v
  • BG Salzburg, 34 C 120/13y
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2014/81
  • LG Salzburg, 53 R 120/13y
  • § 1072 ABGB

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