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Zusammenlegung von Wohnungseigentumsobjekten

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Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung umfasst eine Zusammenlegung von Wohnungen regelmäßig auch eine Standardanhebung, die sich nicht zuletzt auch darin zeigt, dass die damit überflüssig gewordenen Zugänge verschlossen werden.

  • OLG Wien, 12 R 172/11v
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2014/77
  • LGZ Wien, 58 Cg 230/09h
  • § 16 Abs 2 WEG
  • OGH, 06.11.2013, 5 Ob 7/13k, Zurückweisung der Revision

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