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Kostentragung bei Verzicht auf Nutzung der Gemeinschaftsanlage

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Ein freiwilliger Verzicht bei gegebener Nutzungsberechtigung und vernünftiger Nutzungsmöglichkeit einer Gemeinschaftsanlage iSd § 24 MRG befreit einen Mieter nicht von seiner Kostentragungspflicht.

  • WOBL-Slg 2014/74
  • § 24 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 26/13g
  • OGH, 21.02.2014, 5 Ob 170/13f, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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