Kein Provisionsanspruch des Maklers bei Nichterteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 27
- Rechtsprechung, 1071 Wörter
- Seiten 227 -228
- https://doi.org/10.33196/wobl201407022701
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Der Umstand, dass der Auftraggeber den Kaufpreis für die vertragsgemäß vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, ist für sich allein kein Grund, dem Makler den Provisionsanspruch abzuerkennen, und zwar vor allem dann nicht, wenn das Kaufanbot in keiner Weise von der Finanzierbarkeit des Kaufpreises abhängig gemacht wurde. Grundvoraussetzung ist allerdings auch hier das wirksame Zustandekommen der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, sei es auch lediglich in Form einer Punktation. Diese Voraussetzung ist jedoch nicht gegeben, wenn es an der notwendigen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung fehlt.
- Kothbauer, Christoph
- LG Salzburg, 3 Cg 99/11g
- WOBL-Slg 2014/87
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Linz, 2 R 84/13f
- OGH, 28.11.2013, 6 Ob 195/13i, Zurückweisung der Revision
- § 7 Abs 1 MaklerG
- § 885 ABGB
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