Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien bei Aufnahme des Notariatsakts über Pflichtteilsverzicht nicht erforderlich

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 136
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
95 Wörter, Seiten 200-200

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien bei Aufnahme des Notariatsakts über Pflichtteilsverzicht nicht erforderlich in den Warenkorb legen

Die Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts (§ 767 ABGB) erfordert die Einhaltung der Formvorschriften nach § 551 S 2 ABGB. Demnach bedarf der Verzichtsvertrag zu seiner Gültigkeit der Aufnahme eines Notariatsakts oder der Beurkundung durch gerichtliches Protokoll. Auch beim Pflichtteilsverzichtsvertrag ist aber die getrennte Abgabe von Vertragsanbot und Vertragsannahme zulässig. Es ist nicht ersichtlich, welcher Zweck eine gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien bei der Errichtung des Notariatsakts erfordern würde.

Der Vertrag über den Erbverzicht (und damit auch der Pflichtteilsverzichtsvertrag) folgt grundsätzlich den Regeln über lebzeitige Verträge.

  • OGH, 08.10.2013, 3 Ob 165/13f
  • JBL 2014, 200
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • BG Villach, 15.03.2013, 15 A 18/13z
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 551 ABGB
  • § 767 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Klagenfurt, 23.05.2013, 2 R 86/13v
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice