


Grobes Verschulden am Zahlungsrückstand
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 361 Wörter, Seiten 151-151
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Finanzielle Schwierigkeiten allein entlasten den Mieter nicht. Ein Zahlungsrückstand kann idR nur bei einer Verspätung von wenigen Tagen oder wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten toleriert werden.
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- OGH, 29.06.2020, 2 Ob 49/20z, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 266/19t
- § 33 Abs 2 MRG
- WOBL-Slg 2021/42
Finanzielle Schwierigkeiten allein entlasten den Mieter nicht. Ein Zahlungsrückstand kann idR nur bei einer Verspätung von wenigen Tagen oder wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten toleriert werden.
- OGH, 29.06.2020, 2 Ob 49/20z, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 266/19t
- § 33 Abs 2 MRG
- WOBL-Slg 2021/42