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Heft 12, Dezember 2015, Band 137
Grundrechtsverletzung und Aufhebung des Haftbeschlusses
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 2678 Wörter
- Seiten 805-808
- https://doi.org/10.33196/jbl201512080501
30,00 €
inkl MwStSetzt das OLG im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung (§ 87 Abs 1 StPO) die Untersuchungshaft fort, muss es selbst Sachverhaltsannahmen zum dringenden Tatverdacht treffen, welche die rechtliche Beurteilung ermöglichen, ob durch die solcherart als sehr wahrscheinlich angenommenen Tatsachen – objektiv wie subjektiv – eine hafttragende strafbare Handlung begründet wird.
Defizite der Sachverhaltsannahmen verletzen den Beschuldigten in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit und erfordern eine unverzügliche Klärung der Haftvoraussetzungen im Rahmen einer Haftverhandlung. Die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses erzwingen sie aber nicht, sofern Verfahrensergebnisse eine dringende Verdachtslage indizieren.
- Öner, Stephanie
- § 173 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2015, 805
- § 7 Abs 1 GRBG
- LG Innsbruck, 25.02.2015, 30 HR 58/15i
- § 278b StGB
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 28.04.2015, 11 Os 49/15p
- Arbeitsrecht
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