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Heft 12, Dezember 2015, Band 137
Keine Gefährdungshaftung des Emittenten von Aktienzertifikaten
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 3660 Wörter
- Seiten 785-789
- https://doi.org/10.33196/jbl201512078501
30,00 €
inkl MwStAktienzertifikate sind schuldrechtliche Instrumente, die Aktien vertreten, um zum einen deren Handelbarkeit sicherzustellen und zum anderen den Zertifikatsinhabern die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung zu gewähren.
Durch die Emission von Zertifikaten (ADCs, Austrian Depositary Certificates), durch die bestimmte ausländische Aktien in Österreich handelbar gemacht werden, erfolgt keine substantielle Erhöhung der Risiken gegenüber dem Handel mit anderen Beteiligungen, sodass für eine auf Analogie zum EKHG und PHG gegründete Gefährdungshaftung des Zertifikatsemittenten keine Grundlage besteht.
Der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen den Verpflichtungen des Emittenten der Aktien und jenes der Zertifikate; er will den Emittenten der Zertifikate nur für die Einhaltung der eigenen Verpflichtungen einstehen lassen. Dies spricht dafür, dass ihn auch nur bei ihn betreffenden Insiderinformationen iS des § 48a Abs 1 Z 1 BörseG die daraus aus § 48d Abs 1 BörseG abzuleitenden Veröffentlichungsverpflichtungen treffen.
- § 1315 ABGB
- Öffentliches Recht
- OGH, 23.10.2015, 6 Ob 56/15a
- OLG Wien, 23.12.2014, 4 R 68/14w
- § 48a BörseG
- § 81a BörseG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2015, 785
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 1306 ABGB
- § 48d BörseG
- HG Wien, 28.01.2012, 24 Cg 92/13g
- Arbeitsrecht
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