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Herabfallendes Laub und Nadeln als Immission; Petitorisch-publizianischer Rechtsschutz des Unterbestandnehmers

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Das – ganzjährige – Abfallen von Nadeln erfordert eine regelmäßige Reinigung der davon betroffenen Grundstücke samt Gebäuden auch durch die Nachbarn. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, sofern die Verunreinigung nicht ein besonderes, ortsunübliches Ausmaß erreicht.

Auch wenn man dem Unterbestandnehmer grundsätzlich einen petitorisch-publizianischen Rechtsschutz zuerkennen würde, könnte sein Schutz nicht weiter gehen als der des Hauptbestandnehmers.

  • BG Hernals, 25 C 1211/12g
  • LGZ Wien, 35 R 390/13g
  • § 374 ABGB
  • OGH, 21.05.2014, 7 Ob 71/14p
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 372 ABGB
  • § 364 Abs 2 ABGB
  • WOBL-Slg 2014/108

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