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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 1131 Wörter
- Seiten 660-662
- https://doi.org/10.33196/wbl201311066001
30,00 €
inkl MwStEin aufklärender Hinweis kann eine Täuschung durch eine umfassend formulierte und daher in ihrer Unvollständigkeit irreführungsgeeignete Werbeaussage nur verhindern, wenn er von den angesprochenen Verkehrskreisen auch wahrgenommen wird. Das setzt im Regelfall gleiche Auffälligkeit voraus. Gleiche Auffälligkeit ist nicht erst dann gegeben, wenn die Schriftgröße übereinstimmt. Maßgebend ist vielmehr, ob ein durchschnittlich informierter, verständiger Verbraucher den aufklärenden Hinweis wahrnimmt, wenn er mit der Werbeaussage konfrontiert wird.
- HG Wien, 13.11.2012, 57 Cg 78/12i-7
- § 2 UWG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 09.07.2013, 4 Ob 68/13y, „Sparen Sie jetzt 100“
- OLG Wien, 28.02.2013, 2 R 267/12t-12
- WBl-Slg 2013/241
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