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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 1468 Wörter
- Seiten 651-652
- https://doi.org/10.33196/wbl201311065101
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inkl MwStDie fallweise Beschäftigung iSd § 471 b ASVG besteht in der unregelmäßigen unterbrochenen Aneinanderreihung verschiedener, kurzfristiger Arbeitsverhältnisse. Ihr liegt eine Rahmenvereinbarung zu Grunde, auf deren Grundlage gesonderte befristete Arbeitsverträge über die einzelnen Arbeitseinsätze zustande kommen.
Auch fallweise beschäftigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub und gegebenenfalls auf Urlaubsersatzleistung.
Eine All-in-Regelung bedarf einer klaren Vereinbarung. Sie kann sich nicht auf das Urlaubsentgelt und auch nicht auf eine Urlaubsersatzleistung beziehen. Das gilt auch für kollektivvertragliche Vereinbarungen.
Die Verfallsklausel in Pkt 7e KollV Hotel- und Gastgewerbe bezieht sich nur auf laufendes Entgelt.
- § 1 UrIG
- OGH, 27.06.2013, 8 ObA 32/13h
- § 471b ASVG
- OLG Graz, 14.03.2013, 6 Ra 7/13s-11
- § 4 UrIG
- LG Graz, 15.11.2012, 28 Cga 126/12m-7
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2013/236
- Pkt 7 lit e und Pkt 8 lit g KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
- § 7 UrIG
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