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Angyan, Johannes

Juristische Personen als Besorgungsgehilfen

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Die rechtliche Selbstständigkeit juristischer Personen scheint – insbesondere in Konzernen – in zunehmendem Maße ein beliebtes Mittel zu sein, um im Wege der Auslagerung ganzer Geschäftsbereiche auf Tochtergesellschaften die Muttergesellschaft vom Haftungsrisiko der damit zusammenhängenden, häufig gefährlichen Tätigkeiten zu befreien. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass die Muttergesellschaft ihre Tochtergesellschaften zur Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten einsetzt, womit sich die Frage einer Haftung nach § 1315 ABGB stellt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Anwendbarkeit der schadenersatzrechtlichen Gehilfenhaftungsregeln auf juristische Personen und versucht die dabei auftretenden Schwierigkeiten einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Im letzten Abschnitt des Beitrags, der der Frage nach einem Gleichlauf der schadenersatzrechtlichen Gehilfenhaftung und der gesellschaftsrechtlichen Durchgriffshaftung nachgeht, wird zu zeigen sein, dass sich die hier vertretene Ansicht dogmatisch sauber in die bisherige Lehre und Rsp einfügen lässt.

  • Angyan, Johannes
  • Untüchtigkeit
  • Organhaftung
  • Trennungsprinzip
  • § 1295 ABGB
  • § 25 GmbHG
  • Gefährlichkeit
  • § 1315 ABGB
  • Kapitalgesellschaft
  • Unselbstständigkeit
  • Haftung für fremdes Verhalten
  • Missbrauch der Organisationsfreiheit
  • Öffentliches Recht
  • Konzern
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 84 AktG
  • Europa- und Völkerrecht
  • Muttergesellschaft
  • Repräsentantenhaftung
  • Geschäftsherr
  • Allgemeines Privatrecht
  • Weisungsrecht
  • § 61 GmbHG
  • Unterkapitalisierung
  • Gehilfenhaftung
  • juristische Person
  • Vermögensschaden
  • Sittenwidrigkeit
  • mittelbarer Gehilfe
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 48 AktG
  • § 26 ABGB
  • Tochtergesellschaft
  • faktische Geschäftsführung
  • Besorgungsgehilfe
  • Durchgriffshaftung
  • JBL 2016, 289
  • Arbeitsrecht

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