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Kein Ersatz für die Kosten eines Buchsachverständigen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 357 Wörter
- Seiten 285-285
- https://doi.org/10.33196/wbl201605028501
30,00 €
inkl MwStEin gewinnbeteiligter Angestellter hat das Recht auf Bucheinsicht. Wird zu diesem Zweck ein Buchsachverständiger mit Verschwiegenheitspflicht beigezogen, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten gegen den Arbeitgeber.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 14 Abs 2 AngG
- WBl-Slg 2016/92
- OLG Wien, 13.10.2015, 10 Ra 68/15s-38
- OGH, 27.01.2016, 9 ObA 162/15m
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