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Kein Vorliegen von vorweggenommenen Werbungskosten im Hinblick auf die konkrete Vermietung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2276 Wörter, Seiten 174-177

30,00 €

inkl MwSt

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Aufwendungen auf zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen gerade (vorübergehend) keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Erzielung positiver Einkünfte (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über reine Absichtserklärungen hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden kann. Die bloße, nicht nach außen getretene Vermietungsabsicht reicht nicht.

  • § 28 EStG
  • Miet- und Wohnrecht
  • BFG, Zl RV/3100589/2018, Zurückweisung der Revision
  • WOBL-Slg 2024/58
  • VwGH, 30.06.2022, 2021/15/0004
  • § 16 Abs 1 Z 8 EStG

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