


Stromerschließung einer im Miteigentum stehenden Alm ist Verwaltungsmaßnahme
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1354 Wörter, Seiten 168-169
30,00 €
inkl MwSt




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Die faktische Substanzbeeinträchtigung durch ein in der Erde geführtes Stromkabel und eine Fundamentplatte ist von überschaubarem Ausmaß; einhergehend mit einer Verbesserungsmaßnahme für das gemeinschaftliche Gut führt sie nicht dazu, dass eine geplante Stromerschließung deshalb eine Verfügungshandlung wäre. Eine Stromerschließung ist daher als Verwaltungsmaßnahme zu beurteilen.
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- LG Innsbruck, 3 R 178/22f
- OGH, 19.04.2023, 7 Ob 35/23g
- § 835 ABGB
- BG Kitzbühel, 2 Nc 12/21b
- § 828 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2024/54
Die faktische Substanzbeeinträchtigung durch ein in der Erde geführtes Stromkabel und eine Fundamentplatte ist von überschaubarem Ausmaß; einhergehend mit einer Verbesserungsmaßnahme für das gemeinschaftliche Gut führt sie nicht dazu, dass eine geplante Stromerschließung deshalb eine Verfügungshandlung wäre. Eine Stromerschließung ist daher als Verwaltungsmaßnahme zu beurteilen.
- LG Innsbruck, 3 R 178/22f
- OGH, 19.04.2023, 7 Ob 35/23g
- § 835 ABGB
- BG Kitzbühel, 2 Nc 12/21b
- § 828 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2024/54