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Stromerschließung einer im Miteigentum stehenden Alm ist Verwaltungsmaßnahme
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 37
- Rechtsprechung, 1354 Wörter
- Seiten 168-169
- https://doi.org/10.33196/wobl202404016801
30,00 €
inkl MwStDie faktische Substanzbeeinträchtigung durch ein in der Erde geführtes Stromkabel und eine Fundamentplatte ist von überschaubarem Ausmaß; einhergehend mit einer Verbesserungsmaßnahme für das gemeinschaftliche Gut führt sie nicht dazu, dass eine geplante Stromerschließung deshalb eine Verfügungshandlung wäre. Eine Stromerschließung ist daher als Verwaltungsmaßnahme zu beurteilen.
- LG Innsbruck, 3 R 178/22f
- OGH, 19.04.2023, 7 Ob 35/23g
- § 835 ABGB
- BG Kitzbühel, 2 Nc 12/21b
- § 828 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2024/54
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