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Keine ausschließliche internationale Zuständigkeit des Lagestaats der Liegenschaften, auf denen ein Unternehmen betrieben wird, für Streitigkeiten aus der Unternehmenspacht
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 79 Wörter
- Seiten 330-330
30,00 €
inkl MwStDie ausschließliche Zuständigkeit nach Art 22 Nr 1 EuGVVO ist nicht gegeben, wenn der Hauptgegenstand des Vertrags anderer Natur ist als Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen im eigentlichen Sinn, wie insbesondere bei Verpachtung eines Ladengeschäfts (hier: Verpachtung von Hotels und Restaurant). Daher ist eine Gerichtsstandsvereinbarung iS des Art 23 EuGVVO zulässig, die den Wahlgerichtsständen des Art 5 EuGVVO vorgeht.
- BG Innsbruck, 14.06.2012, 11 C 518/09g
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- OGH, 19.09.2013, 2 Ob 63/13y
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Innsbruck, 08.01.2013, 1 R 229/12a
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2014, 330
- Art 22 Z 1 EuGVVO
- Art 23 EuGVVO
- Arbeitsrecht
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