Zum Hauptinhalt springen

Klare zeitliche Abgrenzung der Verantwortlichkeit

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine klare zeitliche Abgrenzung der Zuständigkeiten der verantwortlichen Beauftragten erfordert, dass immer nur eine von vornherein feststehende Person in Betracht kommt. Für eine Vertretungsregelung im Verhinderungsfall sind eindeutige, die Abwesenheit begründende Kriterien, deren Erfüllung sofort belegbar ist und keiner weiteren Beweisaufnahme durch die Verwaltungsstrafbehörde bedarf, von Nöten.

  • § 9 Abs 2 VStG
  • VwGH, 24.06.2021, Ra 2020/02/0076
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2021/90

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!