


Klare zeitliche Abgrenzung der Verantwortlichkeit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 8
- Inhalt:
- Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1275 Wörter, Seiten 441-443
20,00 €
inkl MwSt




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Eine klare zeitliche Abgrenzung der Zuständigkeiten der verantwortlichen Beauftragten erfordert, dass immer nur eine von vornherein feststehende Person in Betracht kommt. Für eine Vertretungsregelung im Verhinderungsfall sind eindeutige, die Abwesenheit begründende Kriterien, deren Erfüllung sofort belegbar ist und keiner weiteren Beweisaufnahme durch die Verwaltungsstrafbehörde bedarf, von Nöten.
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- § 9 Abs 2 VStG
- VwGH, 24.06.2021, Ra 2020/02/0076
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2021/90
Eine klare zeitliche Abgrenzung der Zuständigkeiten der verantwortlichen Beauftragten erfordert, dass immer nur eine von vornherein feststehende Person in Betracht kommt. Für eine Vertretungsregelung im Verhinderungsfall sind eindeutige, die Abwesenheit begründende Kriterien, deren Erfüllung sofort belegbar ist und keiner weiteren Beweisaufnahme durch die Verwaltungsstrafbehörde bedarf, von Nöten.
- § 9 Abs 2 VStG
- VwGH, 24.06.2021, Ra 2020/02/0076
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2021/90