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Klare zeitliche Abgrenzung der Verantwortlichkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 8
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
1275 Wörter, Seiten 441-443

20,00 €

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Eine klare zeitliche Abgrenzung der Zuständigkeiten der verantwortlichen Beauftragten erfordert, dass immer nur eine von vornherein feststehende Person in Betracht kommt. Für eine Vertretungsregelung im Verhinderungsfall sind eindeutige, die Abwesenheit begründende Kriterien, deren Erfüllung sofort belegbar ist und keiner weiteren Beweisaufnahme durch die Verwaltungsstrafbehörde bedarf, von Nöten.

  • § 9 Abs 2 VStG
  • VwGH, 24.06.2021, Ra 2020/02/0076
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2021/90

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