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Vollstreckungsverfügung bei der Eintreibung von Geldleistungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 8
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
797 Wörter, Seiten 443-444

20,00 €

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Nach § 3 Abs 2 VVG ist Voraussetzung für die Eintreibung von Geldleistungen, dass der Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung versehen ist, somit mit einer Bestätigung, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt. Weist ein Straferkenntnis jedoch keine Vollstreckbarkeitsbestätigung auf, fehlt damit eine gesetzliche Voraussetzung für die Erlassung einer Vollstreckungsverfügung, weshalb dieses aufzuheben ist.

  • ZVG-Slg 2021/91
  • VwG Wien, 31.07.2021, VGW-107/092/3031/2021
  • § 3 Abs 2 VVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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