Zum Hauptinhalt springen

Kündigungs- und Entlassungsschutz von Behindertenvertrauenspersonen

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Auf Behindertenvertrauenspersonen findet ausschließlich der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Mitglieder des Betriebsrates gem §§ 120 f ArbVG Anwendung. Einer Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung bedarf es nicht.

Gegen eine Eventualkündigung des Arbeitgebers während der Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens bestehen keine Bedenken.

  • WBl-Slg 2017/53
  • OLG Linz, 22.06.2016, 12 Ra 35/16b-44
  • § 120 ArbVG
  • OGH, 29.11.2016, 9 ObA 127/16s
  • § 22a Abs 10 BEinstG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 121 ArbVG
  • § 8 Abs 6 BEinstG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!