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Sonnberger, Marcus W. A.

Wettbewerbsrecht: Zur Beurteilung einer vergleichenden Werbung

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Art 4 lit a und c der RL 2006/114/EG ist dahin auszulegen, dass eine Werbung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Preise von Waren verglichen werden, die in Geschäften unterschiedlicher Größe oder Art vertrieben werden, unzulässig iS der erstgenannten Vorschrift sein kann, wenn diese Geschäfte zu Handelsgruppen gehören, die jeweils über eine Reihe von Geschäften unterschiedlicher Größe und Art verfügen, und der Werbende die Preise, die in den Geschäften größeren Umfangs oder größerer Art seiner Handelsgruppe verlangt werden, mit den Preisen vergleicht, die in Geschäften kleineren Umfangs oder kleinerer Art konkurrierender Handelsgruppen ermittelt wurden; etwas anderes gilt, wenn die Verbraucher auf klare Weise und in der Werbebotschaft selbst darüber informiert werden, dass der Vergleich zwischen den Preisen, die in den Geschäften größeren Umfangs oder größerer Art der Handelsgruppe des Werbenden verlangt werden, und den Preisen stattgefunden hat, die in Geschäften kleineren Umfangs oder kleinerer Art konkurrierender Handelsgruppen ermittelt wurden.

Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zur Beurteilung der Zulässigkeit einer solchen Werbung zu prüfen, ob im Ausgangsverfahren die in Rede stehende Werbung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gegen das Gebot der Objektivität des Vergleichs verstößt und/oder irreführend ist; dabei hat es zu berücksichtigen, wie der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher die betreffenden Waren wahrnimmt, und es hat die in dieser Werbung enthaltenen Angaben, insb die Angaben zu den Geschäften der Handelsgruppe des Werbenden sowie zu denen der konkurrierenden Handelsgruppen, deren Preise dem Vergleich unterlagen, und allgemein alle Bestandteile der Werbung einzubeziehen.

  • Sonnberger, Marcus W. A.
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2017/46
  • Art 4 lit a und c der RL 2006/114/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung iVm Art 7 Abs 1 bis 3 der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen geg
  • EuGH, 08.02.2017, Rs C-562/15, (Carrefour Hypermarchés SAS/ITM Alimentaire International SASU; Cour d’appel de Paris [Frankreich])

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