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Verbraucherschutz: Zum Begriff des „Verkäufers“ iS der Verbrauchsgüterkauf-RL

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Der Begriff „Verkäufer“ iS von Art 1 Abs 2 lit c der RL 1999/44/EG ist dahin auszulegen, dass er auch einen als Vermittler für Rechnung einer Privatperson handelnden Gewerbetreibenden erfasst, der dem Verbraucher/Käufer nicht ordnungsgemäß mitgeteilt hat, dass der Eigentümer der Kaufsache eine Privatperson ist, was das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen hat. Diese Auslegung hängt nicht davon ab, ob der Vermittler für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält.

  • EuGH, 09.11.2016, Rs C-149/15, (Sabrina Wathelet/Garage Bietheres & Fils SRL; Berufungsgericht Lüttich [Belgien])
  • Art 1 Abs 2 lit c der RL 1999/44/EG des EP und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2017/48

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