


Kündigungsverbot im Frühwarnsystem
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1710 Wörter, Seiten 536-538
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Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG bezieht sich dem klaren Wortlaut nach nur auf Kündigungen. Es liegt weder eine ungewollte Gesetzeslücke vor noch gibt es ein europarechtliches Gebot, das eine analoge Anwendung dieses Verbots auf einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen erfordert.
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- LG Innsbruck, 08.10.2020, 62 Cga 19/20v-18
- OGH, 24.06.2021, 9 ObA 47/21h
- OLG Innsbruck, 24.02.2021, 15 Ra 2/21p-23
- § 45a Abs 5 AMFG
- WBl-Slg 2021/157
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG bezieht sich dem klaren Wortlaut nach nur auf Kündigungen. Es liegt weder eine ungewollte Gesetzeslücke vor noch gibt es ein europarechtliches Gebot, das eine analoge Anwendung dieses Verbots auf einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen erfordert.
- LG Innsbruck, 08.10.2020, 62 Cga 19/20v-18
- OGH, 24.06.2021, 9 ObA 47/21h
- OLG Innsbruck, 24.02.2021, 15 Ra 2/21p-23
- § 45a Abs 5 AMFG
- WBl-Slg 2021/157
- Allgemeines Wirtschaftsrecht