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Notwendige Intensität von Gewalt als Nötigungsmittel

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Für das Nötigungsmittel der Gewalt reicht es bereits aus, dass der Täter eine nicht ganz unerhebliche physische Kraft zur Überwindung eines vermuteten Widerstands einsetzt.

  • OGH, 24.03.2020, 12 Os 19/20s
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Leoben, 25.11.2019, 37 Hv 100/19d
  • Arbeitsrecht
  • § 201 StGB
  • JBL 2020, 469

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