


Rechtsirrtümer im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit – oder: Kann ein Verband schuldausschließend irren?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6933 Wörter, Seiten 313-322
20,00 €
inkl MwSt




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Die kontroversielle Fragestellung, ob ein Verband schuldausschließend irren kann, verknüpft die Rechtsirrtumsregelung des § 9 StGB mit der Verbandsverantwortlichkeit. Es wird untersucht, wie § 9 StGB, der auf die individuelle Schuld(fähigkeit) einer natürlichen Person zugeschnitten ist, bei den verschiedenen Verantwortlichkeitsfällen des VbVG Berücksichtigung finden kann. Als Ausgangspunkt dienen Rechtsirrtumskonstellationen in einschlägigen Judikaten zum Kartellstrafrecht.
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- Wirth, Birgit Julia
-
- § 9 StGB
- § 3 VbVG
- Verbandsverantwortlichkeit
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Kartellstrafrecht
- JST 2016, 313
- Schuldausschließungsgrund
- Organisationsverschulden
- Art 101 AEUV
- Rechtsirrtum
Die kontroversielle Fragestellung, ob ein Verband schuldausschließend irren kann, verknüpft die Rechtsirrtumsregelung des § 9 StGB mit der Verbandsverantwortlichkeit. Es wird untersucht, wie § 9 StGB, der auf die individuelle Schuld(fähigkeit) einer natürlichen Person zugeschnitten ist, bei den verschiedenen Verantwortlichkeitsfällen des VbVG Berücksichtigung finden kann. Als Ausgangspunkt dienen Rechtsirrtumskonstellationen in einschlägigen Judikaten zum Kartellstrafrecht.
- Wirth, Birgit Julia
- § 9 StGB
- § 3 VbVG
- Verbandsverantwortlichkeit
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Kartellstrafrecht
- JST 2016, 313
- Schuldausschließungsgrund
- Organisationsverschulden
- Art 101 AEUV
- Rechtsirrtum