Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Zuständigkeit des Vollzugsgerichtes nach § 16 Abs 3 StVG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
635 Wörter, Seiten 378-379

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Zuständigkeit des Vollzugsgerichtes nach § 16 Abs 3 StVG in den Warenkorb legen

Das Vollzugsgericht nach § 16 Abs 3 StVG entscheidet über Beschwerden gegen eine Entscheidung oder Anordnung des Anstaltsleiters, wegen Verletzung eines subjektiven Rechts durch ein Verhalten des Anstaltsleiters und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Anstaltsleiter. Hingegen entscheidet das Vollzugsgericht nach § 16 Abs 1 StVG – unter anderem – über bedingte Entlassungen und die damit zusammenhängende Anordnung, wobei die Strafzeitberechnung Sache der Vollzugsbehörde ist. (1)

Die örtliche Zuständigkeit des Vollzugsgerichts richtet sich nach dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens. (2)

  • § 16 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OLG Wien, 11.02.2016, 33 Bs 340/15i
  • LGSt Wien, 04.11.2015, AZ 190 Bl 87/15x
  • JST-Slg 2016/44

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice