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Zeitpunkt der Antragstellung auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
953 Wörter, Seiten 377-378

20,00 €

inkl MwSt

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Eine Entscheidung über die Gewährung des Vollzugs im elektronisch überwachten Hausarrest muss in einem engen zeitlichen Verhältnis zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 156c Abs 1 Z 1 StVG stehen, wobei in sinngemäßer Anwendung des § 152 Abs 1 StVG eine Beschlussfassung mehr als drei Monate vor dem in Betracht kommenden Zeitpunkt ausgeschlossen ist.

  • § 152 Abs 1 StVG
  • LGSt Graz, 17.09.2015, AZ 1 Bl 64/15p
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OLG Wien, 10.12.2015, 33 Bs 310/15b
  • § 156c Abs 1 Z 1 StVG
  • JST-Slg 2016/43

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