


Zeitpunkt der Antragstellung auf Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 953 Wörter, Seiten 377-378
20,00 €
inkl MwSt




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Eine Entscheidung über die Gewährung des Vollzugs im elektronisch überwachten Hausarrest muss in einem engen zeitlichen Verhältnis zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 156c Abs 1 Z 1 StVG stehen, wobei in sinngemäßer Anwendung des § 152 Abs 1 StVG eine Beschlussfassung mehr als drei Monate vor dem in Betracht kommenden Zeitpunkt ausgeschlossen ist.
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- § 152 Abs 1 StVG
- LGSt Graz, 17.09.2015, AZ 1 Bl 64/15p
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 10.12.2015, 33 Bs 310/15b
- § 156c Abs 1 Z 1 StVG
- JST-Slg 2016/43
Eine Entscheidung über die Gewährung des Vollzugs im elektronisch überwachten Hausarrest muss in einem engen zeitlichen Verhältnis zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 156c Abs 1 Z 1 StVG stehen, wobei in sinngemäßer Anwendung des § 152 Abs 1 StVG eine Beschlussfassung mehr als drei Monate vor dem in Betracht kommenden Zeitpunkt ausgeschlossen ist.
- § 152 Abs 1 StVG
- LGSt Graz, 17.09.2015, AZ 1 Bl 64/15p
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 10.12.2015, 33 Bs 310/15b
- § 156c Abs 1 Z 1 StVG
- JST-Slg 2016/43