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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen (Oberster Gerichtshof, Schweden) im Verfahren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Zenon Robert Akarsar, C-148/16
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2016
- Judikatur, 1102 Wörter
- Seiten 385-387
- https://doi.org/10.33196/jst201604038502
20,00 €
inkl MwStDie Frage betrifft die Auslegung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.6.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI).
Kann ein Mitgliedstaat die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls verweigern, der den Vollzug einer Freiheitsstrafe betrifft, die als Gesamtstrafe für mehrere strafbare Handlungen verhängt wurde, wenn eine dieser Handlungen nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats keine Straftat darstellt und im Ausstellungsmitgliedstaat nicht die Möglichkeit besteht, die Strafe aufzuteilen?
Die betreffende strafbare Handlung gehört nicht zu den Straftaten im Sinne von Art 2 Abs 2 des Rahmenbeschlusses, bei denen die Voraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit nicht geltend gemacht werden kann.
- Zeder, Fritz
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2016/7
- EuGH, C-148/16, Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen (Oberster Gerichtshof, Schweden) im Verfahren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Zenon Robert Akarsar
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