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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Rechtsmissbräuchlicher Garantieabruf.

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§ 880a ABGB. Der Begünstigte kann eine Bankgarantie nicht abrufen, wenn das rechtsmissbräuchlich wäre, weil das Nichtbestehen des Anspruchs im Valutaverhältnis zur Zeit der Inanspruchnahme der Garantie evident erwiesen ist.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 27.09.2017, 1 Ob 166/17v
  • oeba-Slg 2018/2437

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