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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für Anleihegläubiger.

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§§ 864, 879 ABGB; §§ 15, 15aTSchVG.

Bei der Genehmigung der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für Anleihegläubiger hat das Gericht nicht nur Hindernisse in der Person des gemeinsamen Vertreters selbst wahrzunehmen, sondern auch zu prüfen, ob die Anleihebedingungen gesetz- oder sittenwidrig sind und gegebenenfalls die Genehmigung zu versagen.

Eine Freizeichnung ihres gemeinsamen Vertreters von der Haftung für leichte Fahrlässigkeit benachteiligt die Anleihegläubiger gröblich.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2428
  • OGH, 26.09.2017, 6 Ob 220/16w

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