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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus/​Laimer, Simon

Zur Beweislast für den nicht festgestellten Kontosaldo.

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§§ 226, 266 ZPO; § 355 UGB. Mangels eines anerkannten Saldos trifft den Kläger zwar die Behauptungs- und Beweislast dafür, wie sich der geltend gemachte kausale Saldo errechnet. Das bedeutet aber nicht, dass der Beklagte Gegenforderungen, die in diesem Saldo nicht berücksichtigt wurden, nicht geltend machen müsste; für sie ist er behauptungs- und beweispflichtig.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • Laimer, Simon
  • OGH, 20.04.2017, 9 Ob 9/17i
  • oeba-Slg 2018/2426

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