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Sonderrechtsfähigkeit von unter der Erde gelegenen Bauwerken
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1172 Wörter
- Seiten 28-30
- https://doi.org/10.33196/wobl202001002801
30,00 €
inkl MwStZu einer Liegenschaft gehören nach § 297 ABGB grundsätzlich die darauf errichteten Gebäude, davon sieht das Gesetz Ausnahmen für Superädifikate (§ 435 ABGB) und für Räume und Bauwerke unter der Erdoberfläche (§ 300 ABGB) vor. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, hat jene Partei zu behaupten und zu beweisen, die sich darauf beruft; verbleibende Unklarheiten gehen zu ihren Lasten. Eine Kelleranlage wird erst bei Verbücherung durch eine besondere Grundbuchseinlage zu einer (sonderrechtsfähigen) unbeweglichen Sache.
- Bittner, Ludwig
- § 300 ABGB
- OGH, 26.03.2019, 4 Ob 34/19g, Zurückweisung der Revision
- § 435 ABGB
- BG Mistelbach, 9 C 1203/17w
- § 297 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2020/10
- LG Korneuburg, 21 R 256/18x
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