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Vollmachtsmangel, Überbelastung einer Liegenschaft als Rekursgründe
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1529 Wörter
- Seiten 37-38
- https://doi.org/10.33196/wobl202001003701
30,00 €
inkl MwStDie Zulässigkeit eines Rechtsmittels erfordert unabhängig von der Frage nach der materiell-rechtlichen Beschwer immer jedenfalls auch die formelle Beschwer. Dieser Grundsatz kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn im Rechtsmittel geltend gemacht wird, dass der Antrag mangels Vollmacht in Wahrheit gar nicht gestellt worden sei. In diesem Fall wäre ein Rechtsmittelinteresse zu bejahen. Damit ein derartiger Vollmachtsmangel, der im Rechtsmittelverfahren behauptet wird, nicht gegen das in § 122 Abs 2 GBG normierte Neuerungsverbot verstößt, muss er sich aus dem Gesuch oder den mit diesem vorgelegten Urkunden ergeben und daher ohnehin von Anfang an aktenkundig (gewesen) sein.
- Bittner, Ludwig
- WOBL-Slg 2020/16
- § 122 Abs 2 GBG
- BG Oberndorf, TZ 974/2018
- OGH, 20.03.2019, 5 Ob 217/18z, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- LG Salzburg, 53 R 137/18f
- Miet- und Wohnrecht
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