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Über das Schicksal des vom verstorbenen Mieter/Nutzungsberechtigten geleisteten Baukostenbeitrags bei Eintritt der Sondererbfolge nach § 14 MRG

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Im Verhältnis zwischen dem Eingetretenen und dem Erben des früheren Mieters (Nutzungsberechtigten), der den Baukostenbeitrag seinerzeit geleistet hat, besteht ein Ausgleichsanspruch des Nachlasses bzw der Erben des verstorbenen Mieters (Nutzungsberechtigten) gegen den in das Miet- oder Nutzungsverhältnis Eintretenden für noch nicht abgewohnte Baukostenbeiträge auf der Grundlage einer analogen Anwendung des § 1042 ABGB. Der Wert, den die Leistungen des verstorbenen Mieters (Nutzungsberechtigten) repräsentieren, geht daher nicht ersatzlos vom Nachlass auf den in das Miet- oder Nutzungsverhältnis Eintretenden über. Der Eintretende muss dem Nachlass und nach dessen Einantwortung dem Erben des verstorbenen Mieters (Nutzungsberechtigten) den noch nicht abgewohnten Beitragsteil zurückzahlen.

  • BG Klagenfurt, 13 C 275/14d
  • § 17 WGG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 14 MRG
  • WOBL-Slg 2016/73
  • LG Klagenfurt, 1 R 211/14w
  • OGH, 21.12.2015, 6 Ob 103/15p

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