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Überlassung an Zahlungs statt ohne Antrag?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Rechtsprechung, 1447 Wörter
- Seiten 259-261
- https://doi.org/10.33196/jbl201804025901
30,00 €
inkl MwStFür die Überlassung an Zahlungs statt ist ein ausdrücklicher Antrag des Gläubigers, dem die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft überlassen werden sollen, jedenfalls dann erforderlich, wenn mit den überlassenen Vermögenswerten auch Belastungen verbunden sein können (hier: Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft). Eine ohne (aufrechten) Antrag erfolgte Überlassung an Zahlungs statt ist ersatzlos aufzuheben.
- Öffentliches Recht
- OGH, 24.10.2017, 2 Ob 66/17w
- § 154 AußStrG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- LGZ Graz, 25.10.2016, 4 R 165/16p
- JBL 2018, 259
- BG Graz-West, 13.05.2016, 508 A 257/12v
- Arbeitsrecht
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