Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

Juristische Blätter

Heft 2, Februar 2013, Band 135

Unsicherheitseinrede nur bei Vorleistungspflicht / Widerlegung der Vermutung einer Solidarhaftung nach § 348 UGB / Teilurteil bei Spruchreife der Hauptforderung und einzelner von mehreren aufrechnungsweise eingewendeten Gegenfo...

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Voraussetzung für die Anwendung des Rechtsgedankens des § 1052 S 2 ABGB muss immer sein, dass derjenige, der die Unsicherheitseinrede erhebt, im Rahmen eines Austauschverhältnisses überhaupt vorleistungspflichtig ist.

Die Vermutung einer Solidarhaftung nach § 348 UGB ist widerlegt, wenn nach den allgemeinen Auslegungsregeln der Parteiwille einer bloßen Anteilshaftung feststellbar ist.

Verpflichtet sich eine Personenmehrheit zu einer teilbaren Leistung, haften ihre Mitglieder nicht als Gesamtschuldner, sondern nur anteilig, wenn die – eine Anteilshaftung vorsehende – Vereinbarung im Innenverhältnis der Schuldner dem Vertragspartner (Gläubiger) bei Vertragsabschluss klar erkennbar war und er vernünftigerweise nicht annehmen durfte, dass jeder seiner Schuldner solidarisch haften wolle.

Der Beklagte kann auch mehrere Gegenforderungen zur eventuellen Aufrechnung einwenden, ohne die Reihenfolge der Aufrechnung bestimmen zu müssen. Über die Klagsforderung und über eine von mehreren Gegenforderungen kann mit Teilurteil entschieden werden, sofern diese Gegenforderung in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Klagsforderung steht und sowohl die Klage- als auch die Gegenforderung spruchreif sind. Über die Gegenforderung ist nur bis zur Höhe der Klagsforderung abzusprechen; der Ausspruch über das Nichtzurechtbestehen der Gegenforderung ist daher gegebenenfalls auf den Differenzbetrag zur Klagsforderung unter Berücksichtigung der noch zu prüfenden Gegenforderung zu beschränken.

  • JBL 2013, 118
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 391 Abs 3 ZPO
  • § 1052 Abs 2 ABGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 26.06.2012, 10 Ob 23/12y
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Linz, 16.12.2011, 5 Cg 78/10f
  • § 348 UGB
  • OLG Linz, 19.03.2012, 4 R 36/12k
  • Arbeitsrecht

Weitere Artikel aus diesem Heft

JBL
Zum Schattenentwurf eines neuen Schadenersatzrechts
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Geschäftsführungstätigkeit – eine umsatzsteuerrelevante Tätigkeit?
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Abbruch einer lebenserhaltenden medizinischen Behandlung
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Uneigentliches Nachlegat und Inventarisierung
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Regeln über die Masseunzulänglichkeit auf Neumassegläubiger nicht anwendbar
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Zubehörwohnungseigentum: keine Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

JBL
Keine absolute Untauglichkeit bei Geldbehebungsversuchen von gesperrten Konten
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Fehlendes Geständnis und Strafzumessung
Band 135, Ausgabe 2, Februar 2013
eJournal-Artikel

30,00 €