


Urheberrecht: Zur Zuständigkeit nach Art 5 Nr 3 EuGVVO bei Urheberrechtsverletzungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1862 Wörter, Seiten 147-149
30,00 €
inkl MwSt




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Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die vom MS des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Rechte durch die Veröffentlichung von geschützten Lichtbildern auf einer in seinem Bezirk zugänglichen Website zuständig ist. Dieses Gericht ist nur für die E über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des MS verursacht worden ist, zu dem es gehört.
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- WBl-Slg 2015/46
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
- EuGH, 22.01.2015, Rs C-441/13, (Pez Hejduk/EnergieAgentur.NRW GmbH; HG Wien [Österreich])
Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die vom MS des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Rechte durch die Veröffentlichung von geschützten Lichtbildern auf einer in seinem Bezirk zugänglichen Website zuständig ist. Dieses Gericht ist nur für die E über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des MS verursacht worden ist, zu dem es gehört.
- WBl-Slg 2015/46
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 Nr 3 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
- EuGH, 22.01.2015, Rs C-441/13, (Pez Hejduk/EnergieAgentur.NRW GmbH; HG Wien [Österreich])