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Zum anwendbaren Recht bei Unterlassungsansprüchen gegen „weltweite“ irreführende Geschäftspraktiken

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 29
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2794 Wörter, Seiten 169-172

30,00 €

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Der Unterlassungsanspruch gem Art 6 Abs 1 Rom II-VO ist nach dem jeweiligen Marktortrecht zu beurteilen. Der Veröffentlichungsanspruch ist nach jenem Recht zu beurteilen, das auch für den Unterlassungsanspruch maßgebend ist.

Die Rom II-VO enthält keine ausdrückliche Regelung, ob die Klagebefugnis von Mitbewerbern verfahrens- oder materiellrechtlich zu qualifizieren ist.

Sollte es für das Ergebnis des Rechtsstreits tatsächlich auf die materiell- oder verfahrensrechtliche Qualifikation der Klagebefugnis ankommen, wäre ein Vorabentscheidungsersuchen zu Art 15 Rom II-VO erforderlich.

  • OLG Linz, 19.05.2014, GZ 6 R 85/14h-48
  • Art 6 Abs 1 Rom II-VO
  • Art 15 Rom II-VO
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 18.11.2014, 4 Ob 147/14t, „klimaneutral II“
  • WBl-Slg 2015/56
  • LG Wels, 26.02.2014, GZ 26 Cg 56/11f-44

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