


Zum anwendbaren Recht bei Unterlassungsansprüchen gegen „weltweite“ irreführende Geschäftspraktiken
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2794 Wörter, Seiten 169-172
30,00 €
inkl MwSt




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Der Unterlassungsanspruch gem Art 6 Abs 1 Rom II-VO ist nach dem jeweiligen Marktortrecht zu beurteilen. Der Veröffentlichungsanspruch ist nach jenem Recht zu beurteilen, das auch für den Unterlassungsanspruch maßgebend ist.
Die Rom II-VO enthält keine ausdrückliche Regelung, ob die Klagebefugnis von Mitbewerbern verfahrens- oder materiellrechtlich zu qualifizieren ist.
Sollte es für das Ergebnis des Rechtsstreits tatsächlich auf die materiell- oder verfahrensrechtliche Qualifikation der Klagebefugnis ankommen, wäre ein Vorabentscheidungsersuchen zu Art 15 Rom II-VO erforderlich.
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- OLG Linz, 19.05.2014, GZ 6 R 85/14h-48
- Art 6 Abs 1 Rom II-VO
- Art 15 Rom II-VO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 18.11.2014, 4 Ob 147/14t, „klimaneutral II“
- WBl-Slg 2015/56
- LG Wels, 26.02.2014, GZ 26 Cg 56/11f-44
Der Unterlassungsanspruch gem Art 6 Abs 1 Rom II-VO ist nach dem jeweiligen Marktortrecht zu beurteilen. Der Veröffentlichungsanspruch ist nach jenem Recht zu beurteilen, das auch für den Unterlassungsanspruch maßgebend ist.
Die Rom II-VO enthält keine ausdrückliche Regelung, ob die Klagebefugnis von Mitbewerbern verfahrens- oder materiellrechtlich zu qualifizieren ist.
Sollte es für das Ergebnis des Rechtsstreits tatsächlich auf die materiell- oder verfahrensrechtliche Qualifikation der Klagebefugnis ankommen, wäre ein Vorabentscheidungsersuchen zu Art 15 Rom II-VO erforderlich.
- OLG Linz, 19.05.2014, GZ 6 R 85/14h-48
- Art 6 Abs 1 Rom II-VO
- Art 15 Rom II-VO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 18.11.2014, 4 Ob 147/14t, „klimaneutral II“
- WBl-Slg 2015/56
- LG Wels, 26.02.2014, GZ 26 Cg 56/11f-44