


Verbraucherschutz: Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – An eine Fremdwährung gekoppelter Hypothekendarlehensvertrag – Vertragsklausel über den An- und Verkaufskurs einer Fremdwährung – Gebot der Verständlichkeit u...
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 5218 Wörter, Seiten 95-100
30,00 €
inkl MwSt




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1. Art 5 der RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass der Inhalt einer Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Darlehensvertrags, die die Ein- und Verkaufskurse einer Fremdwährung, an die das Darlehen gekoppelt ist, festlegt, es einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher ermöglichen muss, auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien zu verstehen, wie der zur Berechnung der Höhe der Tilgungsraten verwendete Fremdwährungswechselkurs festgelegt wird, damit dieser Verbraucher die Möglichkeit hat, den von dem Gewerbetreibenden angewandten Wechselkurs jederzeit selbst zu bestimmen.
2. Art 5 und Art 6 der RL 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie dem nationalen Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags iS von Art 3 Abs 1 dieser RL festgestellt hat, nicht gestatten, eine Auslegung dieser Klausel vorzunehmen, um ihrer Missbräuchlichkeit abzuhelfen, auch wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entsprechen sollte.
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- Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 1 und Art 5 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- WBl-Slg 2022/19
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 18.11.2021, Rs C-212/20, M.P., B.P./„A.“ prowadzący działalnoś za pośrednictwem „A.“ S.A., Beteiligter: Rzecznik Praw Obywatelskich; Sąd Rejonowy dla Warszawy-Woli w Warszawie II Wydział Cywilny (Rayongericht Warschau-Wola, 2. Abteilung für Zivilsac
1. Art 5 der RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass der Inhalt einer Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Darlehensvertrags, die die Ein- und Verkaufskurse einer Fremdwährung, an die das Darlehen gekoppelt ist, festlegt, es einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher ermöglichen muss, auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien zu verstehen, wie der zur Berechnung der Höhe der Tilgungsraten verwendete Fremdwährungswechselkurs festgelegt wird, damit dieser Verbraucher die Möglichkeit hat, den von dem Gewerbetreibenden angewandten Wechselkurs jederzeit selbst zu bestimmen.
2. Art 5 und Art 6 der RL 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie dem nationalen Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags iS von Art 3 Abs 1 dieser RL festgestellt hat, nicht gestatten, eine Auslegung dieser Klausel vorzunehmen, um ihrer Missbräuchlichkeit abzuhelfen, auch wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entsprechen sollte.
- Art 3 Abs 1, Art 4 Abs 1 und Art 5 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- WBl-Slg 2022/19
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 18.11.2021, Rs C-212/20, M.P., B.P./„A.“ prowadzący działalnoś za pośrednictwem „A.“ S.A., Beteiligter: Rzecznik Praw Obywatelskich; Sąd Rejonowy dla Warszawy-Woli w Warszawie II Wydział Cywilny (Rayongericht Warschau-Wola, 2. Abteilung für Zivilsac