


Wechselseitige Zeugnisfähigkeit unbestimmt eingesetzter Erben?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 135
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2545 Wörter, Seiten 649-652
30,00 €
inkl MwSt




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Bei einer unbestimmten Erbeinsetzung von Personen (hier: vier, gleichteilig auf den gesamten Nachlass), die gleichzeitig als Testamentszeugen dienen sollen, kann mangels Unabhängigkeit der Anteile voneinander und selbstständiger Bestandskraft der einzelnen Erbeinsetzung ohne Auswirkung auf die übrigen Erben nicht davon ausgegangen werden, dass hier drei „von den gedachten Personen“ verschiedene Zeugen iS des § 594 letzter Satz ABGB vorhanden sind.
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- LGZ Wien, 25.04.2012, 42 R 25/12f
- § 555 ABGB
- BG Innere Stadt Wien, 16.11.2011, 9 A 17/08t
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 554 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2013, 649
- Allgemeines Privatrecht
- § 577 ABGB
- § 594 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- OGH, 25.04.2013, 2 Ob 251/12v
Bei einer unbestimmten Erbeinsetzung von Personen (hier: vier, gleichteilig auf den gesamten Nachlass), die gleichzeitig als Testamentszeugen dienen sollen, kann mangels Unabhängigkeit der Anteile voneinander und selbstständiger Bestandskraft der einzelnen Erbeinsetzung ohne Auswirkung auf die übrigen Erben nicht davon ausgegangen werden, dass hier drei „von den gedachten Personen“ verschiedene Zeugen iS des § 594 letzter Satz ABGB vorhanden sind.
- LGZ Wien, 25.04.2012, 42 R 25/12f
- § 555 ABGB
- BG Innere Stadt Wien, 16.11.2011, 9 A 17/08t
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 554 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2013, 649
- Allgemeines Privatrecht
- § 577 ABGB
- § 594 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- OGH, 25.04.2013, 2 Ob 251/12v