


Zu den Rechtsfolgen des Wucherverbots.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 64
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1031 Wörter, Seiten 846-847
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§§ 877, 879 ABGB; § 7 WucherG. Wucherische Verträge sind grundsätzlich als ganzes nichtig. Eine Ausnahme gilt nur für Darlehens- und Kreditverträge sowie bei Überschreiten gesetzlich festgelegter Höchstpreise.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 06.07.2016, 7 Ob 115/16m
- oeba-Slg 2016/2286
§§ 877, 879 ABGB; § 7 WucherG. Wucherische Verträge sind grundsätzlich als ganzes nichtig. Eine Ausnahme gilt nur für Darlehens- und Kreditverträge sowie bei Überschreiten gesetzlich festgelegter Höchstpreise.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 06.07.2016, 7 Ob 115/16m
- oeba-Slg 2016/2286