


Zur Berücksichtigung verspäteter Zahlungen des Schuldners bei der Billigkeitsentscheidung.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 64
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1043 Wörter, Seiten 847-848
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§ 213 IO. Im Falle der Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens sind bei der Prüfung, ob die Mindestquote erreicht ist, auch Zahlungen des Schuldners zu berücksichtigen, die er nach Fristende leistet, so sie nur vor der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung einlangen.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2016/2287
- OGH, 26.02.2016, 8 Ob 145/15d
§ 213 IO. Im Falle der Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens sind bei der Prüfung, ob die Mindestquote erreicht ist, auch Zahlungen des Schuldners zu berücksichtigen, die er nach Fristende leistet, so sie nur vor der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung einlangen.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2016/2287
- OGH, 26.02.2016, 8 Ob 145/15d