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Zum Ausschluss der Öffentlichkeit durch gerichtliche Entscheidung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 9
Inhalt:
Zur Erinnerung
Umfang:
3191 Wörter, Seiten 288-292

20,00 €

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Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ist als Verfahrensgrundsatz in § 12 Abs 1 StPO festgeschrieben sowie verfassungsrechtlich in Art 90 Abs 1 B-VG und Art 6 Abs 1 EMRK garantiert. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die verschiedenen einfachgesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten des Ausschlusses der Öffentlichkeit durch gerichtliche Entscheidung im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben geben.

  • Schmitzberger, Daniel
  • § 228 StPO
  • § 230 StPO
  • JST 2022, 288
  • Privatleben
  • Verzicht
  • Jugendschutz
  • Art 6 Abs 1 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Rechtspflege
  • Sittlichkeit
  • öffentliche Ordnung
  • Art 90 Abs 1 B-VG
  • nationale Sicherheit
  • Ausschluss der Öffentlichkeit
  • § 229 StPO

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