


Zum Ausschluss der Öffentlichkeit durch gerichtliche Entscheidung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 9
- Inhalt:
- Zur Erinnerung
- Umfang:
- 3191 Wörter, Seiten 288-292
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ist als Verfahrensgrundsatz in § 12 Abs 1 StPO festgeschrieben sowie verfassungsrechtlich in Art 90 Abs 1 B-VG und Art 6 Abs 1 EMRK garantiert. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die verschiedenen einfachgesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten des Ausschlusses der Öffentlichkeit durch gerichtliche Entscheidung im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben geben.
-
- Schmitzberger, Daniel
-
- § 228 StPO
- § 230 StPO
- JST 2022, 288
- Privatleben
- Verzicht
- Jugendschutz
- Art 6 Abs 1 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Rechtspflege
- Sittlichkeit
- öffentliche Ordnung
- Art 90 Abs 1 B-VG
- nationale Sicherheit
- Ausschluss der Öffentlichkeit
- § 229 StPO
Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ist als Verfahrensgrundsatz in § 12 Abs 1 StPO festgeschrieben sowie verfassungsrechtlich in Art 90 Abs 1 B-VG und Art 6 Abs 1 EMRK garantiert. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die verschiedenen einfachgesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten des Ausschlusses der Öffentlichkeit durch gerichtliche Entscheidung im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben geben.
- Schmitzberger, Daniel
- § 228 StPO
- § 230 StPO
- JST 2022, 288
- Privatleben
- Verzicht
- Jugendschutz
- Art 6 Abs 1 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Rechtspflege
- Sittlichkeit
- öffentliche Ordnung
- Art 90 Abs 1 B-VG
- nationale Sicherheit
- Ausschluss der Öffentlichkeit
- § 229 StPO