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Heft 10, Oktober 2019, Band 33
Zur Schutzfähigkeit der Bearbeitung eines Computerprogrammes
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 1000 Wörter
- Seiten 592-593
- https://doi.org/10.33196/wbl201910059201
30,00 €
inkl MwStDer Dienstgeber (DG) erwirbt ein Werknutzungsrecht an einem vom Dienstnehmer (DN) geschaffenem Computerprogramm nur dann, wenn es vom Dienstnehmer (DN) während des Bestehens des Dienstverhältnisses (DV) geschaffen wurde. Spätere Anpassungen oder Weiterentwicklungen begründen ein Urheberrecht des Bearbeiters nur, wenn diese eine gewisse Komplexität aufweisen. Geringfügige Änderungen reichen nicht aus.
- WBl-Slg 2019/185
- OGH, 24.05.2019, 8 ObA 24/19s
- § 40b UrhG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Linz, 18.03.2019, 11 Ra 11/19w-45
- § 5 Abs 1 UrhG
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