40 Jahre „Große Familienrechtsreform“: Gleichheit hinter den Türen des Privaten?
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2015
- nach.satz, 1721 Wörter
- Seiten 540 -544
- https://doi.org/10.33196/juridikum201504054001
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Der Beitrag hebt zunächst die Bedeutung der „Großen Familienrechtsreform“ aus dem Jahr 1975 hervor, um im Anschluss daran einen exemplarischen Überblick über wichtige seither erfolgte Novellen im österreichischen Familienrecht zu nennen. Die jüngsten Novellen wurden vielfach von den Höchstgerichten als punktuelle Korrekturen menschenrechtswidriger Regelungen angestoßen, wodurch verschiedene Rechtsschichten entstehen, welche die rechtliche Regulierung (familiärer) Nahebeziehungen wie ein Kippbild erscheinen lassen: Je nach Perspektive und Betrachtungsgegenstand scheint das traditionelle Familienmodell weiterhin die Oberhand zu behalten oder sich ein fortschrittliches Familienrecht durchzusetzen. Im Beitrag werden Kriterien eines fortschrittlichen Familienrechts diskutiert und daran erinnert, dass es für die Erreichung von materieller Gleichheit nicht ausreicht, formell gleiche Rechte zu statuieren.
- Rössl, Ines
- Voithofer, Caroline
- Familiennachzug
- Vier-in-einem-Perspektive
- EheRÄG 1999
- Elternschaft
- KindRÄG 2001
- materielle Gleichheit
- EPG
- KindNamRÄG 2013
- formelle Gleichheit
- FamRÄG 2013
- Art 8 EMRK
- JURIDIKUM 2015, 540
- FMedRÄG 2015
- § 91 ABGB aF
- Gleichbehandlung
- Gleichheit
- Familie
- Große Familienrechtsreform
- Familienrecht
- AdRÄG 2013
- Familienrechtsreform
- Art 14 EMRK
- Rechtsphilosophie und Politik
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