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Röhner, Cara

Die binäre Geschlechterordnung des Rechts

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Die Vorstellung zweier natürlicher und grundlegend differenter Geschlechter ist Teil der modernen Wissensordnung, die individuelle Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster genauso wie gesellschaftliche Institutionen durchzieht. Auch das Recht und der Staat sind solche Institutionen, die auf der Annahme zweier Geschlechter fundamental aufbauen. Zweigeschlechtlichkeit ist ein Ordnungsprinzip, das die rechtliche Regulierung von Identitäten, Körpern und Verhaltensweisen wirkmächtig bestimmt und mit Hierarchisierung und Exklusion einhergeht. Zweigeschlechtlichkeit wird daher als juridische Praxis beschrieben, die sich sowohl in den Grundlagen moderner Staatlichkeit (zB Gesellschaftsvertrag, Rechtssubjekt) wie auch in den alltäglichen Prozessen des Rechts (zB im Personenstandsrecht) zeigt. Feministisch-queere Rechtspolitiken, die versuchen, die binäre Geschlechterordnung des Rechts herauszufordern und eine alternative juridische Geschlechterpraxis zu etablieren, werden abschließend skizziert.

  • Röhner, Cara
  • Arbeitsteilung
  • Transsexualität
  • Rechtssubjekt
  • Art 8 lit d schweiz Zivilstandsordnung
  • Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act Malta
  • § 18 dPStG
  • diskursive Praxis
  • § 21 Abs 1 Z 3 dPStG
  • Intersexualität
  • Art 5 CEDAW
  • Personenstandsrecht.
  • § 9 PStG
  • § 22 Abs 3 dPStG
  • Geschlechterstereotype
  • § 2 Abs 2 Z 1 PStG
  • JURIDIKUM 2015, 516
  • materialistische Rechts- und Staatstheorie
  • Geschlecht
  • Art 34 schweiz Zivilstandsordnung
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Gesellschaftsvertrag

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