


Abgeltung der nach WGG geleisteten Annuitätenzahlungen als verbotene Ablöse?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 615 Wörter, Seiten 264-264
30,00 €
inkl MwSt




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Die von WGG-Mietern für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung vorweg zu leistenden Finanzierungsbeiträge sind aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion (§ 14 Abs 1 iVm § 17 Abs 1 WGG) als Mietzinsvorauszahlungen Bestandteil des geschuldeten Mietzinses. Echte Mietzinsvorauszahlungen fallen zwar nicht unter die Verbote des § 27 Abs 1 MRG, doch erfordert dies, dass die Einmalzahlung nach dem Inhalt der Vereinbarung einem bestimmten Zeitraum zuzurechnen und bei einer vorherigen Auflösung des Mietverhältnisses der aliquote Teil zurückzuzahlen ist.
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- § 14 Abs 1 WGG
- § 27 Abs 1 Z 1 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 330/12m
- OGH, 16.07.2013, 5 Ob 45/13y, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 17 Abs 1 WGG
- WOBL-Slg 2013/94
Die von WGG-Mietern für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung vorweg zu leistenden Finanzierungsbeiträge sind aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion (§ 14 Abs 1 iVm § 17 Abs 1 WGG) als Mietzinsvorauszahlungen Bestandteil des geschuldeten Mietzinses. Echte Mietzinsvorauszahlungen fallen zwar nicht unter die Verbote des § 27 Abs 1 MRG, doch erfordert dies, dass die Einmalzahlung nach dem Inhalt der Vereinbarung einem bestimmten Zeitraum zuzurechnen und bei einer vorherigen Auflösung des Mietverhältnisses der aliquote Teil zurückzuzahlen ist.
- § 14 Abs 1 WGG
- § 27 Abs 1 Z 1 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 330/12m
- OGH, 16.07.2013, 5 Ob 45/13y, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 17 Abs 1 WGG
- WOBL-Slg 2013/94