


Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 486 Wörter, Seiten 264-265
30,00 €
inkl MwSt




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Bei Dauertatbeständen liegt im Zuwarten mit der Kündigung kein Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes. Bei Prüfung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG darf das Verhalten des Mieters nicht in Teilfakten zerlegt werden; entscheidend ist stets sein Gesamtverhalten, zu dessen Würdigung auch auf länger zurückliegende Ereignisse zurückzugreifen ist.
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- BG Liesing, 7 C 477/11v
- WOBL-Slg 2013/95
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 366/12f
- OGH, 21.08.2013, 3 Ob 141/13a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 30 Abs 2 Z 3 MRG
Bei Dauertatbeständen liegt im Zuwarten mit der Kündigung kein Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes. Bei Prüfung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG darf das Verhalten des Mieters nicht in Teilfakten zerlegt werden; entscheidend ist stets sein Gesamtverhalten, zu dessen Würdigung auch auf länger zurückliegende Ereignisse zurückzugreifen ist.
- BG Liesing, 7 C 477/11v
- WOBL-Slg 2013/95
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 366/12f
- OGH, 21.08.2013, 3 Ob 141/13a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 30 Abs 2 Z 3 MRG