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- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 486 Wörter
- Seiten 264-265
- https://doi.org/10.33196/wobl201310026402
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inkl MwStBei Dauertatbeständen liegt im Zuwarten mit der Kündigung kein Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes. Bei Prüfung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG darf das Verhalten des Mieters nicht in Teilfakten zerlegt werden; entscheidend ist stets sein Gesamtverhalten, zu dessen Würdigung auch auf länger zurückliegende Ereignisse zurückzugreifen ist.
- BG Liesing, 7 C 477/11v
- WOBL-Slg 2013/95
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 366/12f
- OGH, 21.08.2013, 3 Ob 141/13a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 30 Abs 2 Z 3 MRG
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