Akteneinsicht der Erben bei Verschleuderung des Vermögens zu Lebzeiten des geschäftsunfähigen Erblassers
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 140
- Rechtsprechung, 2035 Wörter
- Seiten 799 -801
- https://doi.org/10.33196/jbl201812079901
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Die Gewährung der Akteneinsicht im Zusammenhang mit einem Erbrechtsstreit zur Erforschung des wahren letzten Willens des Erblassers soll die vom Erblasser erwünschte Zuordnung von Nachlassgegenständen nach seinem Tod gewährleisten. Verschenkt oder „verschleudert“ eine geschäftsunfähige Person große Teile ihres Vermögens aber bereits zu Lebzeiten, kann dies zur Folge haben, dass ihr (potentieller) Nachlass massiv reduziert wird, was ihren letzten Willen stark relativiert. Wollen die Erben aufzeigen, dass die zu Lebzeiten des Betroffenen gesetzten Handlungen seinem wahren (nicht durch eine allfällige Erkrankung beeinflussten) Willen widersprechen, ist ihnen auch Einsicht in jene Aktenteile zu gewähren, die den Gesundheitszustand des Erblassers betreffen.
- Öffentliches Recht
- § 219 ZPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 22 AußStrG
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2018, 799
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 21.12.2017, 4 Ob 238/17d
- Zivilverfahrensrecht
- BG Melk, 23.10.2017, 8 P 66/14y
- LG St. Pölten, 15.11.2017, 23 R 442/17y
- Arbeitsrecht
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